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Chancen, Nutzen, Möglichkeiten.
Verliebt, verlobt, geschieden – diese doch recht zynische Redewendung trifft in der Realität leider allzu oft zu. Jede zweite Ehe in Deutschland landet irgendwann vor dem Scheidungsrichter. Wobei die Motive dafür so vielfältig sind wie die Gründe, aus denen man sich damals in den Partner verliebt hat.
Als sei es mit dem emotionalen Drama nicht genug, geht es in der Regel nicht nur um die Auflösung der Ehe, und falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind um deren Sorgerecht, sondern auch um die Verteilung der in der Ehe erarbeiteten Güter. In diesem Ratgeber wenden wir uns dem Immobilienbesitz zu, der bei der Scheidung der Ehe aufgeteilt werden soll. Da kaum ein Ehepartner in dieser Hinsicht Profi ist, entstehen meist eine Menge Unsicherheiten. Welche Möglichkeiten haben wir? Was muss beachtet werden? Welcher Schritt muss wann gemacht werden?
In einer Situation, die ohnehin voller Emotionen steckt, keine leichte Aufgabe. Wir als Immobilienvertreter stehen Ihnen gern als objektiver Partner zur Seite und begleiten Sie von der ersten Überlegung bis zum Verkauf, der Vermietung oder dem Umbau Ihrer Immobilie. Und zwar so, dass am Ende beide Seiten mit der Situation leben können. Denn bei allen Vermögenswerten halten wir diesen Aspekt für besonders wichtig.
Wir wünschen Ihnen in einer herausfordernden Zeit Kraft, Zuversicht und eine möglichst friedliche Auseinandersetzung.
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